Schminke, Krapfen, Kostüme ? wie sicher sind die Verkleidungsutensilien an Fastnacht?

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Schadstoffe in Fastnachtsartikeln: Verbraucherschützer warnen vor unsichtbaren Gefahren. Immer wieder geraten Schminke, Kostüme und andere Fastnachtsartikel in den Fokus von Verbraucherschützern, die vor der möglichen Belastung mit Schadstoffen warnen. Besonders tückisch: Oft sind die Schadstoffe auf den ersten Blick nicht erkennbar und können schwerwiegende Gesundheitsprobleme verursachen. Deshalb ist es wichtig, dass Verbraucherschutzbehörden wie in Baden-Württemberg regelmäßig Produktkontrollen durchführen, um die Sicherheit von Fastnachtsartikeln zu gewährleisten.

Gesundheitsgefahr durch Acrylamid: Fastnachtsgebäck in 40% der Proben belastet

Faschingsgebäck unter der Lupe: Gesundheitsrisiken durch Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle. (Foto: AdobeStock - photocrew 101920887)

Faschingsgebäck unter der Lupe: Gesundheitsrisiken durch Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle. (Foto: AdobeStock – photocrew 101920887)

In der Fastnachtszeit gehört das süße Gebäck einfach dazu. Doch eine Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Stuttgart hat gezeigt, dass Berliner, Fasnetsküchle und Quarkbällchen eine mögliche Gesundheitsgefahr durch Acrylamid darstellen können. Wie kann man sich schützen und welche Alternativen gibt es? Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Faschingsgebäck.

Trotz des Nachweises von Acrylamid in einigen Proben war die Belastung in den meisten Produkten nicht besorgniserregend.

Die Untersuchungen des CVUA Stuttgart haben gezeigt, dass die Acrylamidbelastung in den getesteten Berlinern und Faschingsgebäcken vergleichsweise gering war und weit unter dem EU-weit gültigen Richtwert lag.

Beim Zubereiten von frittiertem Hefegebäck ist es laut dem CVUA Stuttgart wichtig, darauf zu achten, dass das Frittierfett frisch und frei von Krümeln ist und nicht höher als 175 °C erhitzt wird, um beste Ergebnisse zu erzielen.

Der Minister betonte, dass die Untersuchungen von Gebäcken bezüglich der problematischen trans-Fettsäuren äußerst erfreulich sind. Im letzten Jahr lagen alle 37 untersuchten Proben unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von zwei Prozent, bezogen auf den Fettanteil. Auch in diesem Jahr sind die Untersuchungen bereits im Gange und die bisherigen Ergebnisse lassen keine Bedenken aufkommen.

Versehentlich Alkohol getrunken? Wie viel Alkohol tatsächlich in vermeintlich alkoholfreien Getränken enthalten?

Alkoholfreie Getränke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch wie viel Alkohol ist in diesen Getränken tatsächlich erlaubt? Die Antwort: höchstens 0,5 Volumenprozent. (Foto: AdobeStock - Davide Angelini 570233392)

Alkoholfreie Getränke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch wie viel Alkohol ist in diesen Getränken tatsächlich erlaubt? Die Antwort: höchstens 0,5 Volumenprozent. (Foto: AdobeStock – Davide Angelini 570233392)

Es muss nicht immer Alkohol sein, um auf etwas anzustoßen und zu feiern. Immer mehr Menschen entscheiden sich für alkoholfreie Alternativen wie zum Beispiel alkoholfreien Sekt. Diese Getränke werden auf Basis von alkoholfreiem Wein hergestellt, sind oft schäumend und aromatisiert. In einer aktuellen Untersuchung wurden 58 Proben auf ihren Alkoholgehalt getestet und das Ergebnis ist erfreulich: Keines der Getränke überschritt die gesetzliche Grenze von 0,5 Volumenprozent Alkohol. Über 66% der Proben wiesen sogar einen Alkoholgehalt von weniger als 0,1 Volumenprozent auf.

Ein Blick hinter die Kulissen von Fastnachtskostümen: Wie ist es möglich, dass 4-Methyl-m-phenylendiamin in Perücken enthalten ist?

Gefährliche Inhaltsstoffe in Faschingskostümen: Ministerium fordert mehr Kontrollen. Jedes Jahr werden zahlreiche Faschingskostüme und -perücken verkauft. Doch nicht alle sind unbedenklich. Eine Untersuchung im Jahr 2022 ergab, dass nicht alle Kostüme den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Das Ministerium für Verbraucherschutz und Gesundheit fordert deshalb mehr Kontrollen und Prüfungen auf schädliche Inhaltsstoffe in Faschingskostümen und -perücken. Denn die Gesundheit der Verbraucher steht an erster Stelle.

Es wurde festgestellt, dass eine rote Perücke einen ungewöhnlich hohen Gehalt an 4-Methyl-m-Phenylendiamin aufweist, der die zulässigen Grenzwerte überschreitet. Dieser Stoff ist als krebserregend und erbgutverändernd bekannt und stellt daher eine erhebliche Gefahr für den Verbraucher dar. Bedauerlicherweise wurden auch in sieben von 20 untersuchten Proben sensibilisierend wirkende 1,4-Phenylendiamine gefunden, die häufig in saisonalen Produkten wie Faschingskostümen vorkommen.

Sensibilisierend wirkende Substanzen erhöhen die Empfindlichkeit des Körpers gegenüber bestimmten Allergenen, was bedeutet, dass das Immunsystem des Körpers allergische Reaktionen auf diese Allergene entwickeln kann, wenn es später damit in Kontakt kommt. Ein bekanntes Beispiel für eine sensibilisierende Substanz ist Nickel, das bei einigen Menschen Allergien auslösen kann, wenn sie damit in Berührung kommen. Es ist wichtig, sensibilisierende Substanzen zu vermeiden, um das Risiko allergischer Reaktionen zu minimieren.

Phenylendiamine sind äußerst toxische chemische Verbindungen, die zu allergischen Hauterkrankungen führen können. Ähnlich wie Anilin wirken sie als Blutgifte und können sowohl Zyanose als auch Leberschäden verursachen. Sie sind farblos und kristallin, aber wenn sie Luft ausgesetzt werden, färben sie sich dunkel. Sie sind teilweise in Wasser löslich, aber in Alkohol und Ether lösen sie sich leicht auf.

Trotz der Tatsache, dass es keine spezifischen Gesetze gibt, die die Verwendung von gesundheitsschädlichen Stoffen bei der Herstellung von Produkten regeln, ist es unerlässlich, dass Hersteller ihre Sorgfaltspflichten erfüllen und sicherstellen, dass ihre Produkte sicher für den Verbrauch sind. Verbraucherschutzminister haben die Verantwortung, sicherzustellen, dass Hersteller sich dieser Verantwortung bewusst sind und dass Verbraucher vor potenziellen Gesundheitsrisiken geschützt werden.

Ein T-Shirt und eine Strumpfhose unter Ihrem Faschingskostüm schützen Ihre Haut vor Irritationen und Infektionen, die durch direkten Hautkontakt entstehen können.

Gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe in Faschingsdekorationen

Wer kennt sie nicht, die bunt bedruckten Servietten und Luftballons, die bei keiner Faschingsparty fehlen dürfen? Doch wie sicher sind diese Dekorationselemente für den Verbraucher? Das CVUA Stuttgart hat umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und dabei 12 Servietten wegen ihres Ausblutverhaltens oder unerwünschter Stoffe beanstandet. Obwohl keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit besteht, zeigt die Studie, dass Servietten mit geringerer Belastung für den Verbraucher produziert werden können.

In den jährlichen Untersuchungen bei Luftballons liegt der Fokus auf Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen. Nitrosamine gelten als krebserregend, und nitrosierbare Stoffe sind ihre Vorstufen. Nach der letzten Faschingssaison wurden acht Proben untersucht, und bei drei davon wurden Nitrosamine und/oder nitrosierbare Stoffe nahe am oder über dem Grenzwert gefunden. Diese Ergebnisse zeigen, dass es weiterhin wichtig ist, das Thema Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe im Auge zu behalten.

Fastnachts-Schminke: Tiger Schminke mit 2-Naphthol, verbotene Stoffe in gelber Clownschminke und Schminkstifte mit Rhodamin B ? wie schädlich ist die Nutzung für den menschlichen Körper?

Die Faschingszeit ist bunt und fröhlich ? und das gilt auch für das Schminken. Doch sind die bunten Farben auch sicher für die Haut? Im letzten Jahr wurden zahlreiche Schminkstifte und Schminksets untersucht und auf verbotene Stoffe und nicht zugelassene Farbstoffe getestet. Die Bilanz fiel größtenteils positiv aus.

Giftige Substanz: 2-Naphthol in Faschingstiger-Schminke nachgewiesen

Beim Kauf von Schminksets für die Faschingszeit sollte man auf die Inhaltsstoffe achten, wie Untersuchungen zeigen. In einem Schminkset wurde der verbotene Stoff 2-Naphthol nachgewiesen, während in einem anderen Set ein gelber Farbstoff verwendet wurde, der nicht für Schleimhäute zugelassen ist. Obwohl keine akute Gesundheitsgefahr besteht, sollten Verbraucher die gesetzlichen Bestimmungen beachten und auf Produkte zurückgreifen, die diesen entsprechen. Die Verantwortlichen der betroffenen Produkte müssen zudem nachweisen, dass die betreffenden Stoffe technisch nicht zu vermeiden sind.

Es wurde festgestellt, dass das Schminkset „Tiger“ den verbotenen Stoff 2-Naphthol enthält. Obwohl das Ministerium erklärt hat, dass keine unmittelbare Gesundheitsgefahr besteht, muss die Person, die für das Produkt verantwortlich ist, nachweisen, dass die Menge des gefundenen 2-Naphthols in den betroffenen Produkten technisch nicht vermeidbar ist. In ähnlicher Weise wurde in dem Schminkset „Clown“ ein gelber Farbstoff verwendet, der nicht für die Anwendung auf Schleimhäuten wie den Augen zugelassen ist.

Schminkstifte mit Rhodamin B: Untersuchungen zeigen gesundheitsschädliche Wirkungen

In einem Set von neonfarbenen Schminkstiften, das für Faschingsschminken verwendet wird, wurde bei einer Untersuchung festgestellt, dass der verbotene rote Farbstoff Rhodamin B in der pinken Farbe enthalten ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bereits 2005 festgestellt, dass Rhodamin B potenziell erbgutverändernd (genotoxisch) und krebserregend (kanzerogen) ist. Da diese Schminkstifte am Auge verwendet werden, besteht ein hohes Risiko für die Gesundheit der Anwender.

Wenn Sie vorhaben, sich für eine Party zu schminken, ist es ratsam, vorher eine fetthaltige Creme aufzutragen. Diese Creme wird dazu beitragen, dass die Farben nach der Party leichter abgehen. Sie sollten jedoch unbedingt die Warnhinweise des Herstellers beachten, insbesondere wenn es um die Anwendung in der Nähe der Augen geht. Diese Hinweise finden Sie normalerweise auf der Rückseite der Verpackung.

Quellen

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