Erfolgreiche Rückforderung von Verlusten bei unerlaubten Online-Glücksspielen

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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem wegweisenden Urteil erneut bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt in Richtung Rechtssicherheit für Online-Sportwetten und gibt den Spielern eine starke rechtliche Grundlage. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte betont, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzufordern, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

Rückzahlung von Verlusten bei illegalen Online-Glücksspielen erfolgreich erwirkt

Rechtsanwalt Cocron von CLLB Rechtsanwälte betont, dass Spieler gute Chancen haben, ihren Verlust zurückzufordern, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

Erfolgreiche Klage auf Rückzahlung von Verlusten in Online-Sportwetten

Ein bahnbrechendes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hat erneut bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. In diesem konkreten Fall haben CLLB Rechtsanwälte erfolgreich die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von rund 407.000 Euro für einen Mandanten erwirkt. Der Mandant hatte zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen, bei denen die beklagte Anbieterin gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat.

Rückforderung von Verlusten: OLG bestätigt Klage gegen Online-Glücksspielanbieter

In einem Gerichtsverfahren hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, dass die Beklagte, die illegal Online-Glücksspiele angeboten hat, zur vollständigen Rückzahlung der Verluste verpflichtet ist. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und erklärte, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind, da die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen hat. Diese Entscheidung dient dem Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie der Prävention und Bekämpfung von Spielsucht.

Gericht: Beklagte kann illegales Angebot nicht als legal verkaufen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat klargestellt, dass der Anspruch des Spielers auf Rückzahlung nicht durch seine Teilnahme an illegalen Online-Sportwetten beeinträchtigt wird. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Spieler das Verbot kannte oder es leichtfertig ignoriert hat. Die Beklagte konnte keine gegenteiligen Beweise vorlegen. Das Gericht betonte, dass der Kläger nicht darauf hingewiesen werden kann, dass das Angebot illegal ist, wenn die Beklagte selbst behauptet, dass es legal war.

Aussetzung des Verfahrens abgelehnt: OLG bekräftigt Verbot von Online-Glücksspielen

Die Beklagte stellte den Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Rechtsfall auszusetzen. Das Oberlandesgericht Oldenburg lehnte diesen Antrag jedoch ab und betonte, dass bereits entschieden wurde, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn die Beklagte der Ansicht ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Genehmigung in Deutschland beantragen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan, so das OLG Oldenburg.

Spieler haben gute Chancen, Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuerhalten

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, dass Spieler, die Verluste aus Online-Glücksspielen erlitten haben, gute Aussichten haben, diese Verluste zurückzufordern, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil trägt zur Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Online-Sportwetten bei und unterstützt die Maßnahmen zur Prävention von Sucht, zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können somit darauf vertrauen, dass sie ihre Verluste zurückerstattet bekommen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

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